Y STUDIO – Yll Lenjani, Einzelunternehmen · 8902 Urdorf, Schweiz · UID CHE-388.140.535 · hello@ystudio.ch
Diese Bedingungen sind bewusst so geschrieben, dass sie ohne juristische Vorkenntnisse verständlich sind. Zu jedem Abschnitt finden Sie eine kurze Zusammenfassung in einfacher Sprache. Verbindlich ist jeweils der Volltext. Was wir in einem Angebot individuell vereinbaren, geht diesen Bedingungen immer vor.
Übersicht
Fassungen: Version 4.0 (aktuell, gültig ab 28.08.2026) · Fassung vom 01.09.2025 (massgebend für Verträge, die vor dem 28.08.2026 geschlossen wurden). Für Ihren Auftrag gilt die bei Vertragsschluss gültige Fassung. Frühere Fassungen senden wir Ihnen auf Anfrage als PDF zu: hello@ystudio.ch
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Kurz gesagt: Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge an Y STUDIO. Was wir im Angebot individuell vereinbaren, geht ihnen vor.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Verträge zwischen Y STUDIO – Yll Lenjani, Einzelunternehmen, 8902 Urdorf (nachfolgend «Y STUDIO») und dem Auftraggeber.
Y STUDIO richtet sich ausschliesslich an Unternehmen, Selbstständige, Institutionen und öffentliche Stellen. Verträge mit Konsumentinnen und Konsumenten kommen nicht zustande.
Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: erstens individuelle schriftliche Vereinbarungen, zweitens das Angebot beziehungsweise der Projektvorschlag, drittens diese AGB.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Y STUDIO ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsschluss
Kurz gesagt: Der Vertrag entsteht, sobald Sie das Angebot bestätigen. Eine E-Mail genügt.
Angebote von Y STUDIO sind während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum gültig und bis zur Annahme freibleibend.
Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot schriftlich bestätigt oder Y STUDIO mit der Ausführung beginnt und der Auftraggeber dies nicht unverzüglich beanstandet.
Als Schriftform gilt auch die Kommunikation per E-Mail. Beide Parteien akzeptieren E-Mail als verbindliches Kommunikations- und Freigabemittel.
3. Leistungsumfang und Projektablauf
Kurz gesagt: Geliefert wird, was im Angebot steht. Alles darüber hinaus wird vorher besprochen und separat offeriert.
Der verbindliche Leistungsumfang ergibt sich ausschliesslich aus dem Angebot beziehungsweise dem Projektvorschlag. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, sind nicht geschuldet.
Y STUDIO erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt eines fachkundigen Dienstleisters und ist in der Wahl der gestalterischen und technischen Mittel frei, soweit im Angebot nichts anderes festgelegt ist.
Y STUDIO ist berechtigt, qualifizierte Dritte beizuziehen, etwa Freelancer, Entwickler, Druckereien oder Produktionspartner. Vertragspartner des Auftraggebers bleibt in jedem Fall Y STUDIO.
Erweiterungen des Leistungsumfangs werden vorgängig als Nachtrag offeriert oder nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz abgerechnet.
4. Termine, Fristen und Mitwirkung des Auftraggebers
Kurz gesagt: Termine halten wir, solange Inhalte und Freigaben rechtzeitig eintreffen.
Termine und Fristen sind Richtwerte, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlicher Fixtermin bezeichnet werden.
Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Freigaben vollständig, rechtzeitig und in geeigneter Form bereit. Rückmeldungen und Freigaben erfolgen innerhalb von fünf Arbeitstagen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Verzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers verlängern die vereinbarten Termine mindestens um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
Bleibt die Mitwirkung des Auftraggebers längere Zeit aus, gilt Ziffer 5.
5. Projektstillstand, Reaktivierung und Express-Leistungen
Kurz gesagt: Ein Projekt bleibt sechs Monate aktiv. Längere Pausen sind möglich, danach starten wir aber mit neuem Angebot, aktuellen Preisen und neuem Termin.
Jedes Projekt hat eine Ausführungsfrist von sechs Monaten ab Auftragserteilung, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Innerhalb dieser Frist erbringt der Auftraggeber sämtliche Mitwirkungsleistungen nach Ziffer 4.
Reagiert der Auftraggeber während 30 Kalendertagen nicht auf eine Anfrage, Freigabeaufforderung oder Terminanfrage von Y STUDIO, gilt das Projekt als verzögert. Y STUDIO weist schriftlich darauf hin und setzt eine Nachfrist von 14 Tagen.
Verstreicht auch die Nachfrist ungenutzt, wird das Projekt ruhend gestellt. Sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen werden unabhängig vom vereinbarten Zahlungsplan sofort zur Zahlung fällig. Reservierte Kapazitäten und Produktionstermine werden freigegeben und anderweitig vergeben.
Ruht ein Projekt länger als sechs Monate oder wird die Ausführungsfrist nach Absatz 1 überschritten, gilt es als vom Auftraggeber beendet. Es gelten die Folgen von Ziffer 26. Geleistete Anzahlungen werden nicht zurückerstattet, sondern an die nach Ziffer 26 geschuldete Vergütung angerechnet. Angebotene Preise, Konditionen und Termine verlieren ihre Gültigkeit.
Die Wiederaufnahme eines ruhenden oder beendeten Projekts erfolgt auf Basis eines neuen Angebots zu den dann gültigen Preisen. Für den Wiedereinstieg, insbesondere erneute Einarbeitung, Prüfung des Datenstands sowie Aktualisierung von Konzept, Technik und Inhalten, wird eine Reaktivierungspauschale von 15 Prozent des Restauftragswerts verrechnet, mindestens jedoch CHF 500.00.
Ein reaktiviertes Projekt wird nach Massgabe der zum Zeitpunkt der Reaktivierung verfügbaren Kapazität neu terminiert. Ein Anspruch auf den ursprünglichen Termin, auf sofortige Bearbeitung oder auf Vorrang gegenüber laufenden Projekten besteht nicht.
Auf ausdrücklichen Wunsch kann eine bevorzugte oder beschleunigte Bearbeitung vereinbart werden. Dafür wird ein Express-Zuschlag von 50 Prozent auf das betroffene Honorar verrechnet. Die Verfügbarkeit wird im Einzelfall schriftlich bestätigt.
6. Korrekturen, Änderungswünsche und Zusatzaufwand
Kurz gesagt: Zwei Korrekturrunden sind inbegriffen. Ein grundlegender Richtungswechsel nach der Freigabe ist ein neuer Auftrag.
Im vereinbarten Preis sind zwei Korrekturrunden pro Leistungsposition enthalten, sofern im Angebot nichts anderes festgehalten ist.
Als Korrekturrunde gilt eine gesammelte, schriftliche Rückmeldung des Auftraggebers. Einzeln nachgereichte Änderungswünsche gelten als weitere Korrekturrunde.
Weitere Korrekturrunden sowie Änderungen an bereits freigegebenen Arbeitsergebnissen werden zum jeweils gültigen Stundensatz von CHF 150.00 verrechnet, mit Abrechnung im 15-Minuten-Takt.
Konzeptionelle Richtungswechsel nach erfolgter Freigabe einer Gestaltungsrichtung gelten als neuer Auftrag und werden separat offeriert.
7. Abnahme und Mängelrechte
Kurz gesagt: Nach der Lieferung haben Sie fünf Arbeitstage für Rückmeldungen. Danach gilt die Arbeit als abgenommen.
Der Auftraggeber prüft die gelieferten Arbeitsergebnisse unverzüglich und rügt Mängel schriftlich und nachvollziehbar.
Erfolgt innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Lieferung keine schriftliche Beanstandung, gilt die Leistung als abgenommen. Als Abnahme gilt ebenso die Ingebrauchnahme des Arbeitsergebnisses, etwa der Livegang einer Website, die Freigabe zum Druck oder die Veröffentlichung von Inhalten.
Bei berechtigten Mängeln hat Y STUDIO das Recht auf Nachbesserung. Erst wenn zwei Nachbesserungsversuche fehlschlagen, stehen dem Auftraggeber weitergehende Rechte zu.
Unwesentliche Abweichungen berechtigen weder zur Verweigerung der Abnahme noch zur Zurückhaltung der Zahlung.
Mängelansprüche verjähren zwölf Monate nach Abnahme. Vorbehalten bleiben Ansprüche aus absichtlicher Täuschung.
8. Preise und Mehrwertsteuer
Kurz gesagt: Alle Preise in CHF, zurzeit ohne Mehrwertsteuer. Drittkosten wie Druck, Lizenzen oder Werbebudget kommen separat dazu.
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Y STUDIO ist zurzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig. Auf den Rechnungen wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen und es wird keine erhoben. Wird Y STUDIO mehrwertsteuerpflichtig, verstehen sich die Preise ab diesem Zeitpunkt exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer; Y STUDIO informiert den Auftraggeber vorgängig.
Der Stundensatz für Zusatzleistungen beträgt CHF 150.00 mit Abrechnung im 15-Minuten-Takt, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
Kosten Dritter sind nicht in den Preisen enthalten und werden separat verrechnet oder direkt vom Auftraggeber getragen. Dazu zählen insbesondere Druck und Produktion, Hosting und Domains, Software-, Plugin-, Schrift-, Bild- und Videolizenzen sowie Werbebudgets.
Reise-, Transport- und Spesenkosten ausserhalb des Grossraums Zürich werden nach Aufwand verrechnet.
Y STUDIO ist berechtigt, die Preise für laufende Leistungen einmal jährlich mit einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen anzupassen. Der Auftraggeber kann in diesem Fall auf den Zeitpunkt der Preisanpassung kündigen.
9. Zahlungsbedingungen
Kurz gesagt: Design- und Webprojekte 50 Prozent bei Auftrag, 50 Prozent vor der Übergabe. Druck, Beratung und Werbebudgets im Voraus.
Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Zahlungsbedingungen:
• Projekte in Design, Web, Branding sowie Foto und Video: 50 Prozent Anzahlung bei Auftragserteilung, 50 Prozent vor der finalen Übergabe.
• Projekte ab CHF 10’000.00: Abrechnung in drei Teilzahlungen von 40, 30 und 30 Prozent nach Projektfortschritt.
• Druck- und Produktionsaufträge sowie Drittkosten: 100 Prozent vor Auslösung des Auftrags.
• Einzelne Beratungsstunden, Workshops und Supportleistungen: 100 Prozent im Voraus.
• Laufende Leistungen und Retainer: monatlich im Voraus.
• Werbebudgets für Google, Meta, LinkedIn und weitere Plattformen: im Voraus oder direkt über ein Konto des Auftraggebers.
Rechnungen sind ohne Abzug innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
Die finale Übergabe der Arbeitsergebnisse, der Livegang einer Website sowie die Übertragung von Nutzungsrechten erfolgen erst nach vollständigem Zahlungseingang.
Die Verrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
10. Zahlungsverzug und Leistungsverweigerungsrecht
Kurz gesagt: Nach Ablauf der Zahlungsfrist läuft der gesetzliche Verzugszins. Bei offenen Rechnungen dürfen wir laufende Arbeiten pausieren.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug.
Ab Verzugseintritt wird ein Verzugszins von 5 Prozent pro Jahr gemäss Art. 104 OR berechnet. Für jede Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00 erhoben. Kosten der Rechtsverfolgung und des Inkassos trägt der Auftraggeber.
Bei Zahlungsverzug ist Y STUDIO berechtigt, sämtliche Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang einzustellen, laufende Kampagnen zu pausieren und noch nicht bezahlte Arbeitsergebnisse offline zu nehmen. Dadurch entstehende Verzögerungen und Kosten gehen zulasten des Auftraggebers.
11. Drittleistungen, Lizenzen und Werbebudgets
Kurz gesagt: Lizenzen und Werbekonten laufen auf Ihren Namen. Budgets strecken wir nicht vor.
Lizenzen für Schriften, Bilder, Videos, Software und Plugins werden nach Möglichkeit auf den Namen des Auftraggebers erworben. Der Auftraggeber trägt die damit verbundenen einmaligen und wiederkehrenden Kosten und ist für die Einhaltung der Lizenzbedingungen verantwortlich.
Werbekonten wie Google Ads, Meta Business oder LinkedIn sollen im Eigentum des Auftraggebers stehen. Y STUDIO arbeitet mit entsprechenden Zugriffsrechten. Werden Konten von Y STUDIO bereitgestellt, besteht kein Anspruch auf Übertragung, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Y STUDIO finanziert keine Werbebudgets oder Drittkosten vor. Werden Budgets vorübergehend über Y STUDIO abgewickelt, ist dafür eine Vorauszahlung erforderlich.
Für Verfügbarkeit, Preisänderungen, Nutzungsbedingungen und Leistungsunterbrüche von Drittanbietern übernimmt Y STUDIO keine Verantwortung.
12. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Kurz gesagt: Nach vollständiger Bezahlung dürfen Sie die Arbeiten für den vereinbarten Zweck uneingeschränkt nutzen. Das Urheberrecht bleibt bei uns.
Sämtliche von Y STUDIO erstellten Leistungen sind urheberrechtlich geschützt, insbesondere Konzepte, Entwürfe, Designs, Layouts, Illustrationen, Texte, Fotografien, Videos, Code und Datenstrukturen. Das Urheberrecht verbleibt bei Y STUDIO.
Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein räumlich und zeitlich unbeschränktes, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den finalen Arbeitsergebnissen für den im Angebot vereinbarten Zweck.
Nicht umgesetzte Entwürfe, Präsentationen und Zwischenstände verbleiben vollumfänglich bei Y STUDIO und dürfen vom Auftraggeber nicht verwendet werden.
Bearbeitungen, Weiterentwicklungen, Übertragungen auf andere Medien sowie die Weitergabe an Dritte bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von Y STUDIO, sofern dies nicht ausdrücklich Teil des Auftrags ist.
Eine Nutzung von Arbeitsergebnissen vor vollständiger Bezahlung ist unzulässig. In diesem Fall wird eine Konventionalstrafe in Höhe des vereinbarten Auftragswerts fällig, mindestens jedoch CHF 2’000.00. Weitergehender Schadenersatz bleibt vorbehalten.
13. Arbeitsdateien, Quelldateien und Archivierung
Kurz gesagt: Geliefert werden fertige Dateien. Offene Quelldateien gibt es auf Wunsch, gegen separate Vereinbarung.
Geschuldet sind ausschliesslich die im Angebot vereinbarten Endformate, etwa druckfertige PDF, Bilddateien in definierter Auflösung, exportierte Videos oder fertig eingerichtete Websites.
Offene Arbeits- und Quelldateien sind nicht Bestandteil der Leistung. Dazu zählen unter anderem Dateien der Formate AI, PSD, INDD und AFDESIGN, Projektdateien der Video- und Fotobearbeitung sowie unbearbeitetes Rohmaterial. Ihre Herausgabe erfolgt nur nach separater schriftlicher Vereinbarung und gegen zusätzliche Vergütung.
Y STUDIO bewahrt Projektdaten nach Projektabschluss während 12 Monaten auf, ohne dass ein Anspruch auf Archivierung besteht. Der Auftraggeber ist für die eigene Sicherung der gelieferten Dateien verantwortlich.
14. Vom Auftraggeber gelieferte Inhalte und Freistellung
Kurz gesagt: Für Texte, Bilder und Daten, die Sie liefern oder freigeben, tragen Sie die rechtliche Verantwortung.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte wie Texte, Bilder, Logos, Marken, Videos und Daten frei von Rechten Dritter sind beziehungsweise die erforderlichen Rechte vorliegen.
Der Auftraggeber prüft Inhalte und Aussagen vor der Freigabe auf inhaltliche Richtigkeit sowie auf lauterkeits-, marken-, gesundheits- und berufsrechtliche Zulässigkeit. Dies gilt insbesondere für Aussagen in regulierten Branchen.
Y STUDIO ist nicht zur rechtlichen Prüfung von Inhalten verpflichtet und schuldet keine Rechtsberatung.
Der Auftraggeber stellt Y STUDIO von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung der von ihm gelieferten oder freigegebenen Inhalte entstehen, einschliesslich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
15. Referenznutzung und Eigenwerbung
Kurz gesagt: Wir dürfen die Arbeit als Referenz zeigen. Wenn Sie das nicht möchten, genügt eine kurze schriftliche Mitteilung.
Y STUDIO ist berechtigt, die erbrachten Leistungen nach deren Veröffentlichung durch den Auftraggeber zu Referenz- und Eigenwerbungszwecken zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Website, in Portfolios, Präsentationen, Wettbewerbsbeiträgen und auf Social Media, unter Nennung des Auftraggebers und dessen Marke.
Vertrauliche Inhalte, Kennzahlen sowie nicht veröffentlichte Projekte sind davon ausgenommen.
Der Auftraggeber kann der Referenznutzung jederzeit schriftlich widersprechen. Ein Widerspruch wirkt für die Zukunft.
Y STUDIO ist berechtigt, bei Websites einen dezenten Hinweis auf die Urheberschaft anzubringen. Auf Wunsch des Auftraggebers wird darauf verzichtet.
16. Einsatz von KI-gestützten Werkzeugen
Kurz gesagt: Wir setzen KI dort ein, wo sie die Arbeit besser macht. Geprüft wird immer von Hand. Auf Wunsch verzichten wir darauf.
Y STUDIO setzt bei der Leistungserbringung teilweise KI-gestützte Werkzeuge ein, etwa für Recherche, Textentwürfe, Bildbearbeitung, Datenanalyse und Code. Der Einsatz erfolgt als Hilfsmittel. Die inhaltliche und gestalterische Verantwortung sowie die fachliche Prüfung liegen bei Y STUDIO.
Der Auftraggeber kann den Einsatz KI-gestützter Werkzeuge für sein Projekt ganz oder teilweise ausschliessen. Der Ausschluss ist vor Projektbeginn schriftlich mitzuteilen und kann Aufwand und Preis beeinflussen.
Y STUDIO übermittelt keine vertraulichen Kundendaten, Personendaten oder nicht veröffentlichten Geschäftsinformationen an KI-Dienste, die diese Daten zu Trainingszwecken verwenden.
Rein KI-generierte Inhalte sind nach heutiger Rechtslage unter Umständen nicht urheberrechtlich geschützt. Für solche Bestandteile kann Y STUDIO weder Ausschliesslichkeit noch Schutzfähigkeit zusichern. Die Nutzungsrechte nach Ziffer 12 bleiben davon unberührt.
Für KI-generierte Inhalte, die der Auftraggeber selbst liefert oder freigibt, gilt Ziffer 14.
17. Besondere Bedingungen: Brand Design und Markenrecht
Kurz gesagt: Wir gestalten Ihre Marke. Ob sie rechtlich geschützt werden kann, klärt eine Markenrecherche, die separat beauftragt wird.
Y STUDIO erbringt gestalterische Leistungen. Eine Markenrecherche, eine Prüfung der Schutzfähigkeit sowie eine Recherche zu bestehenden Marken-, Firmen-, Design- oder Namensrechten Dritter sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs.
Y STUDIO sichert nicht zu, dass ein Logo, ein Name, ein Claim oder ein Gestaltungselement frei von Rechten Dritter, markenrechtlich eintragungsfähig oder als Marke schutzfähig ist.
Eine Markenrecherche sowie die Begleitung einer Markenanmeldung können separat beauftragt werden. Sie werden über spezialisierte Dritte wie Anwaltskanzleien oder Markenberatungen abgewickelt und separat verrechnet.
Die Prüfung der rechtlichen Verwendbarkeit und die Entscheidung über eine Markenanmeldung liegen beim Auftraggeber. Vor der Markteinführung einer neuen Marke wird eine anwaltliche Prüfung ausdrücklich empfohlen.
Nicht gewählte Entwürfe, Namensvorschläge und Gestaltungsrichtungen verbleiben gemäss Ziffer 12 bei Y STUDIO und können anderweitig verwendet werden, sofern sie keinen Bezug zum Auftraggeber erkennen lassen.
Brand Guidelines dienen der Anwendung durch den Auftraggeber. Für Abweichungen von den Guidelines durch den Auftraggeber oder durch Dritte übernimmt Y STUDIO keine Verantwortung.
18. Besondere Bedingungen: Webdesign und Websites
Kurz gesagt: Wir bauen für aktuelle Browser und Geräte. Für Plattformen und Dienste Dritter können wir nicht geradestehen.
Websites werden für die zum Zeitpunkt der Abnahme aktuellen Versionen der gängigen Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge sowie für gängige Bildschirmgrössen optimiert. Eine pixelgenaue Übereinstimmung über alle Geräte, Browserversionen und Systemkonfigurationen hinweg ist technisch nicht möglich und nicht geschuldet.
Y STUDIO schuldet keine Barrierefreiheit nach einem bestimmten Standard, sofern diese nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart und separat vergütet wurde.
Für Verfügbarkeit, Sicherheit und Funktionsumfang von Plattformen und Diensten Dritter wie Webflow, WordPress, Hosting-Anbietern, Plugins, Schnittstellen oder Zahlungsdiensten übernimmt Y STUDIO keine Haftung.
Nach dem Livegang vorgenommene Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter in Code, Struktur, Inhalte oder Systemeinstellungen können die Funktion beeinträchtigen. Daraus entstehender Korrekturaufwand wird nach Aufwand verrechnet.
Wartungs-, Support- und Betreuungsleistungen werden separat vereinbart. Ohne ausdrückliche Vereinbarung bestehen keine zugesicherten Reaktionszeiten, Verfügbarkeitsgarantien oder Backup-Pflichten.
Rechtstexte wie Impressum, Datenschutzerklärung, AGB und Cookie-Hinweise werden von Y STUDIO weder erstellt noch auf Vollständigkeit oder Rechtskonformität geprüft. Der Auftraggeber liefert diese Inhalte und verantwortet sie. Gelieferte Texte werden von Y STUDIO technisch eingebunden. Für Domains, Hosting und technische Betreuung gilt Ziffer 19.
Cookie- und Consent-Lösungen sowie Tracking- und Analysewerkzeuge werden nur eingerichtet, wenn dies im Angebot vereinbart ist. Die datenschutzrechtliche Beurteilung und die Einholung der erforderlichen Einwilligungen liegen beim Auftraggeber.
19. Besondere Bedingungen: Website-Betrieb, Hosting, Domains und IT-Support
Kurz gesagt: Wir betreiben Ihre Website und E-Mails auf unserer Infrastruktur. Die Domain läuft auf Ihren Namen und Sie können jederzeit damit umziehen.
Y STUDIO bietet den laufenden Betrieb von Websites und E-Mail-Postfächern auf eigener Infrastruktur bei einem Schweizer Hosting-Anbieter an. Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, umfasst der jährliche Pauschalpreis: Registrierung und Verlängerung einer Domain, Hosting der Website, SSL-Zertifikat sowie zwei E-Mail-Postfächer mit je 1 GB Speicherplatz.
Inhaber der Domain ist der Auftraggeber. Y STUDIO wird als administrativer und technischer Kontakt hinterlegt und verwaltet die Domain im Auftrag des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann jederzeit die Herausgabe des Auth-Codes und den Transfer zu einem anderen Anbieter verlangen. Der Transfer ist kostenlos, sofern keine offenen Rechnungen bestehen.
Die Website und die E-Mail-Postfächer werden auf einem Hosting-Vertrag betrieben, dessen Vertragspartner Y STUDIO ist. Der Auftraggeber erhält keinen direkten Zugang zur Serverumgebung. Ein Anspruch auf Übernahme des Hosting-Vertrags von Y STUDIO besteht nicht. Der Auftraggeber kann jederzeit auf eigenes Hosting wechseln; Ziffer 19 Absatz 10 regelt die Datenherausgabe.
Der Betriebspreis wird jährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Die Vereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern sie nicht 60 Tage vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Y STUDIO kann den Preis mit einer Ankündigungsfrist von 60 Tagen auf den nächsten Verlängerungstermin anpassen. Eine unterjährige Kündigung führt nicht zu einer Rückerstattung.
Nicht im Betriebspreis enthalten sind insbesondere zusätzliche oder grössere E-Mail-Postfächer, Speicherplatz über das vereinbarte Mass hinaus, inhaltliche Änderungen und Weiterentwicklungen der Website, die Wiederherstellung nach Eingriffen Dritter, Schulungen sowie Support, der über die Erreichbarkeit von Website und E-Mail hinausgeht. Diese Leistungen werden nach Aufwand verrechnet.
Y STUDIO ist um eine hohe Verfügbarkeit bemüht, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeitsquote. Wartungsfenster, Ausfälle und Sicherheitsvorfälle beim Hosting-Anbieter liegen ausserhalb des Einflussbereichs von Y STUDIO. Eine Verfügbarkeitsgarantie mit definierten Reaktionszeiten kann separat vereinbart werden.
Y STUDIO nutzt die Backup-Funktionen des Hosting-Anbieters. Eine bestimmte Aufbewahrungsdauer, Wiederherstellungszeit oder Vollständigkeit der Backups wird nicht zugesichert. Der Auftraggeber ist für die eigenständige Sicherung seiner Inhalte und E-Mails verantwortlich.
Bearbeitet Y STUDIO im Rahmen des Betriebs Personendaten des Auftraggebers oder von dessen Kundinnen und Kunden, handelt Y STUDIO als Auftragsbearbeiter im Sinne des DSG. Auf Verlangen wird ein Auftragsbearbeitungsvertrag abgeschlossen. Y STUDIO greift nicht auf Inhalte von E-Mail-Postfächern zu, ausser dies ist zur Störungsbehebung erforderlich und wurde vom Auftraggeber angeordnet.
Bleibt der Betriebspreis nach Mahnung und angemessener Nachfrist unbezahlt, ist Y STUDIO berechtigt, Website und E-Mail-Postfächer zu deaktivieren. Der Auftraggeber wird vor einer Deaktivierung mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich informiert. Die Domain bleibt auch in diesem Fall im Eigentum des Auftraggebers.
Bei Beendigung des Betriebs übergibt Y STUDIO auf Wunsch einen vollständigen Export der Website-Dateien, der Datenbank und der E-Mail-Postfächer sowie den Auth-Code der Domain. Die Übergabe erfolgt innert 20 Arbeitstagen nach vollständiger Bezahlung offener Rechnungen. Die Mitwirkung bei einer Migration zu einem anderen Anbieter wird nach Aufwand verrechnet. 30 Tage nach Beendigung werden die Daten auf der Infrastruktur von Y STUDIO gelöscht.
Zugangsdaten werden vertraulich behandelt und ausschliesslich zweckgebunden verwendet. Der Auftraggeber informiert Y STUDIO über Änderungen an Zugängen, Systemen und Anbietern.
Arbeiten an bestehenden Systemen, die nicht von Y STUDIO erstellt oder betrieben werden, erfolgen auf Risiko des Auftraggebers. Vor Eingriffen wird eine Sicherung vorausgesetzt. Ist keine vorhanden, kann Y STUDIO die Arbeiten ablehnen oder nur unter Haftungsausschluss ausführen. Für Datenverlust bei solchen Systemen haftet Y STUDIO nicht.
IT-Support- und Betreuungsleistungen ausserhalb des Betriebspreises werden nach Aufwand oder im Rahmen einer separaten Vereinbarung erbracht. Ohne ausdrückliche Vereinbarung bestehen keine zugesicherten Reaktionszeiten. Arbeiten ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten sowie Notfalleinsätze werden mit einem Zuschlag von 50 Prozent auf den jeweils gültigen Stundensatz verrechnet.
Für Ausfälle, Sicherheitsvorfälle, Preisänderungen und Leistungsänderungen von Hosting-, Domain-, E-Mail- und Softwareanbietern übernimmt Y STUDIO keine Haftung. Ergänzend gilt Ziffer 25.
20. Besondere Bedingungen: Digital Marketing, Kampagnen und E-Mail-Marketing
Kurz gesagt: Wir schulden professionelle Arbeit, keine garantierten Rankings, Reichweiten oder Abschlüsse.
Y STUDIO schuldet die fachgerechte Planung, Umsetzung und Betreuung von Marketingmassnahmen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
Ein bestimmtes Ergebnis wird ausdrücklich nicht zugesichert. Dies gilt insbesondere für Suchmaschinenrankings, Reichweiten, Klickpreise, Anzahl Anfragen, Leads, Abschlüsse und Umsätze. Prognosen, Benchmarks und Zielwerte sind unverbindliche Erfahrungswerte.
Y STUDIO hat keinen Einfluss auf Algorithmen, Werberichtlinien, Preisbildung, Kontosperrungen oder Anzeigenablehnungen der Plattformbetreiber. Daraus entstehende Nachteile begründen keine Haftung.
Der Auftraggeber ist für die rechtliche Zulässigkeit der beworbenen Aussagen, Angebote und Produkte verantwortlich.
Die Optimierung von Kampagnen setzt eine ausreichende Laufzeit und ein ausreichendes Budget voraus. Bei vorzeitigem Abbruch, Budgetkürzungen oder verzögerten Freigaben besteht kein Anspruch auf Zielerreichung.
Y STUDIO setzt zur Leistungserbringung teilweise KI-gestützte Werkzeuge ein. Sämtliche Ergebnisse werden vor der Freigabe fachlich geprüft.
Bei E-Mail-Marketing und Newslettern ist der Auftraggeber Absender und datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle. Er stellt sicher, dass für sämtliche Empfängeradressen die nach DSG, DSGVO und UWG erforderlichen Einwilligungen vorliegen und dokumentiert sind. Die Empfängerliste bleibt Eigentum des Auftraggebers.
Zustell- und Öffnungsraten sowie die Zustellbarkeit in einzelne Postfächer werden nicht zugesichert. Für Sperrungen, Spam-Einstufungen oder Blacklisting durch E-Mail-Anbieter übernimmt Y STUDIO keine Haftung.
21. Besondere Bedingungen: Social Media Management
Kurz gesagt: Die Kanäle gehören Ihnen. Wir betreuen sie in Ihrem Namen, im vereinbarten Umfang und mit Ihrer Freigabe.
Social-Media-Konten und -Seiten stehen im Eigentum des Auftraggebers. Y STUDIO arbeitet mit den erforderlichen Zugriffsrechten und veröffentlicht Inhalte im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers.
Der Leistungsumfang, insbesondere Anzahl Beiträge, Kanäle, Formate und Umfang der Community-Betreuung, ergibt sich aus dem Angebot. Nicht vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
Community Management umfasst ohne abweichende Vereinbarung die Beantwortung sachlicher Anfragen während der üblichen Geschäftszeiten. Eine durchgehende Überwachung der Kanäle, Reaktionen ausserhalb der Geschäftszeiten sowie Krisenkommunikation sind nicht geschuldet und werden separat vereinbart.
Y STUDIO ist berechtigt, rechtswidrige, beleidigende oder diskriminierende Kommentare im Namen des Auftraggebers auszublenden oder zu löschen. Die Verantwortung für die Moderationsrichtlinie trägt der Auftraggeber.
Inhaltliche Freigaben erfolgen nach dem vereinbarten Prozess. Veröffentlicht der Auftraggeber eigene Inhalte oder weicht er von der abgestimmten Strategie ab, übernimmt Y STUDIO für die Wirkung dieser Inhalte keine Verantwortung.
Y STUDIO hat keinen Einfluss auf Reichweiten, Algorithmen, Kontosperrungen und Richtlinienänderungen der Plattformbetreiber. Ziffer 20 gilt sinngemäss. Bei Beendigung der Zusammenarbeit werden Zugänge gemäss Ziffer 25 übergeben.
22. Besondere Bedingungen: Print und Druckproduktion
Kurz gesagt: Mit dem Gut zum Druck geht die Verantwortung für Inhalt und Korrektheit auf Sie über. Farb- und Mengenabweichungen sind branchenüblich.
Vor der Produktion erteilt der Auftraggeber ein schriftliches Gut zum Druck. Mit dieser Freigabe übernimmt er die Verantwortung für Inhalt, Rechtschreibung, Zahlen, Kontaktdaten und Vollständigkeit. Spätere Reklamationen zu freigegebenen Inhalten sind ausgeschlossen.
Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung, Digitalproof und Druckergebnis sowie Abweichungen zwischen verschiedenen Auflagen, Papieren und Druckverfahren sind technisch bedingt und stellen keinen Mangel dar. Verbindliche Farbwerte bestehen nur bei ausdrücklich vereinbartem, kostenpflichtigem Proof.
Produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 Prozent der bestellten Auflage sind branchenüblich und werden entsprechend verrechnet.
Nach Freigabe zur Produktion sind Änderungen und Stornierungen ausgeschlossen. Bereits angefallene Kosten sind vollumfänglich geschuldet.
23. Besondere Bedingungen: Foto- und Videoproduktion
Kurz gesagt: Sie sorgen für die Einwilligungen der abgebildeten Personen. Rohmaterial bleibt bei uns.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle abgebildeten Personen in die Aufnahme und die vorgesehene Verwendung eingewilligt haben und dass Persönlichkeits- und Hausrechte Dritter gewahrt sind. Die erforderlichen Einwilligungen holt der Auftraggeber ein und dokumentiert sie.
Geschuldet ist die vereinbarte Anzahl final bearbeiteter Bilder beziehungsweise die vereinbarte Videofassung. Unbearbeitetes Rohmaterial, Zwischenschnitte und Projektdateien werden nicht herausgegeben.
Die Bildauswahl erfolgt durch Y STUDIO, sofern nichts anderes vereinbart ist. Zusätzliche Bearbeitungen und Fassungen werden nach Aufwand verrechnet.
Produktionstermine werden verbindlich reserviert. Bei Absage weniger als fünf Arbeitstage vor dem Termin werden 50 Prozent, bei Absage weniger als 48 Stunden vorher 100 Prozent des vereinbarten Produktionshonorars verrechnet. Witterungsbedingte Verschiebungen bei Aussenaufnahmen sind davon ausgenommen.
Die Nutzungsrechte an Bild- und Videomaterial richten sich nach Ziffer 12 und dem im Angebot definierten Verwendungszweck.
24. Laufende Leistungen, Retainer und Kündigung
Kurz gesagt: Monatliche Zusammenarbeit läuft mit klarer Laufzeit und einer Kündigungsfrist von 30 Tagen auf Monatsende.
Laufende Leistungen wie Betreuung, Content, Kampagnenmanagement oder Wartung werden mit definierter Laufzeit und definiertem Leistungsumfang vereinbart und monatlich im Voraus verrechnet.
Ohne abweichende Vereinbarung beträgt die Mindestlaufzeit drei Monate. Danach verlängert sich die Vereinbarung automatisch um jeweils einen Monat, sofern sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen auf Monatsende schriftlich gekündigt wird.
Nicht genutzte Stunden- oder Leistungskontingente verfallen am Ende des jeweiligen Monats und werden weder rückvergütet noch übertragen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten. Für Y STUDIO liegt ein wichtiger Grund insbesondere bei wiederholtem Zahlungsverzug oder anhaltend fehlender Mitwirkung vor.
25. Beendigung der Zusammenarbeit und Datenübergabe
Kurz gesagt: Am Ende erhalten Sie alles, was Ihnen gehört. Sauber, dokumentiert und innerhalb von 20 Arbeitstagen.
Bei Beendigung der Zusammenarbeit übergibt Y STUDIO innerhalb von 20 Arbeitstagen nach vollständiger Bezahlung aller offenen Rechnungen die vereinbarten finalen Arbeitsergebnisse, die Zugänge zu Konten und Systemen, die auf den Auftraggeber lauten, sowie einen Export der im Auftrag bearbeiteten Daten in einem gängigen Format.
Nicht Bestandteil der Übergabe sind offene Arbeits- und Quelldateien gemäss Ziffer 13, interne Arbeitsunterlagen, Vorlagen und Werkzeuge von Y STUDIO sowie Konten und Lizenzen, die auf Y STUDIO lauten.
Eine darüber hinausgehende Unterstützung, insbesondere die Einarbeitung von Nachfolgedienstleistern, Migrationen, Dokumentationen und Schulungen, wird nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz verrechnet.
Solange Rechnungen offen sind, besteht kein Anspruch auf Übergabe von Arbeitsergebnissen, Zugängen oder Daten. Ziffer 10 bleibt vorbehalten.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gemäss Ziffer 13 werden Projektdaten gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben vorbehalten.
26. Projektabbruch und Stornierung
Kurz gesagt: Wird ein Projekt vorzeitig beendet, wird die geleistete Arbeit vergütet, mindestens 50 Prozent des Auftragswerts.
Beendet der Auftraggeber ein Projekt vorzeitig, sind sämtliche bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits ausgelöste Drittkosten vollumfänglich zu vergüten, mindestens jedoch 50 Prozent des vereinbarten Gesamtbetrags.
Reservierte Produktionskapazitäten, die aufgrund einer kurzfristigen Absage nicht anderweitig belegt werden können, werden ebenfalls verrechnet.
Bereits geleistete Anzahlungen werden nicht zurückerstattet. An nicht vollständig bezahlten Arbeitsergebnissen erhält der Auftraggeber keine Nutzungsrechte.
27. Haftung
Kurz gesagt: Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, der Höhe nach begrenzt auf den Auftragswert.
Y STUDIO haftet für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Umsätze, Reputationsschäden, Datenverlust und Betriebsunterbrüche ist ausgeschlossen.
Die Haftung ist der Höhe nach auf den Wert des jeweiligen Auftrags begrenzt, bei laufenden Leistungen auf das Honorar der letzten zwölf Monate.
Y STUDIO haftet nicht für Handlungen und Unterlassungen von Plattformbetreibern, Hosting-Anbietern, Druckereien und weiteren Dritten sowie nicht für Inhalte und Freigaben des Auftraggebers.
Die Haftung für Personenschäden bleibt unberührt.
28. Vertraulichkeit und Datenschutz
Kurz gesagt: Was wir bei Ihnen erfahren, bleibt bei uns. Personendaten bearbeiten wir nach Schweizer Datenschutzrecht.
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen nicht öffentlichen Informationen vertraulich und verwenden sie ausschliesslich zur Vertragserfüllung. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
Y STUDIO verpflichtet beigezogene Dritte auf dieselbe Vertraulichkeit.
Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt nach Massgabe des Schweizer Datenschutzgesetzes und, soweit anwendbar, der DSGVO. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
Werden im Auftrag des Auftraggebers Personendaten bearbeitet, schliessen die Parteien auf Verlangen einen separaten Auftragsbearbeitungsvertrag ab.
Der Auftraggeber ist für die Rechtmässigkeit der von ihm übermittelten Personendaten verantwortlich und stellt insbesondere sicher, dass für Tracking-, Analyse- und Werbemassnahmen die erforderlichen Einwilligungen vorliegen.
Datenschutzerklärung ansehen29. Y Network: Partner- und Empfehlungsprogramm
Kurz gesagt: Die Provision wird ausbezahlt, sobald der vermittelte Kunde bezahlt hat. Nachvollziehbar und ohne Kleingedrucktes.
Diese Ziffer gilt für Partnerinnen und Partner, die Y STUDIO im Rahmen des Y Network Kunden vermitteln.
Eine Empfehlung ist gültig, wenn sie vor dem Erstkontakt schriftlich bei Y STUDIO angemeldet und von Y STUDIO schriftlich bestätigt wurde. Kunden, die bereits mit Y STUDIO in Kontakt stehen oder standen, sind von der Vergütung ausgeschlossen.
Die Provision beträgt 7 bis 10 Prozent gemäss der jeweils veröffentlichten Programmstufe und wird ausschliesslich auf das Nettohonorar von Y STUDIO berechnet. Drittkosten wie Druck, Lizenzen, Hosting, Werbebudgets und Reisespesen sowie die Mehrwertsteuer sind nicht provisionspflichtig.
Der Provisionsanspruch entsteht erst mit vollständigem Zahlungseingang der jeweiligen Kundenrechnung bei Y STUDIO. Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Zahlungseingang.
Storniert der Kunde, bleibt eine Rechnung offen oder wird eine Zahlung rückabgewickelt, entfällt der Provisionsanspruch anteilig. Bereits ausbezahlte Provisionen werden mit künftigen Provisionen verrechnet oder zurückgefordert.
Die Provision wird für Aufträge desselben Kunden während 12 Monaten ab dem ersten Auftrag ausgerichtet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Partnerinnen und Partner handeln als selbstständige Dritte. Es entsteht kein Arbeits-, Auftrags- oder Gesellschaftsverhältnis. Sie sind selbst für Steuern und Sozialabgaben verantwortlich und dürfen keine Zusicherungen im Namen von Y STUDIO abgeben.
Y STUDIO entscheidet frei über die Annahme eines vermittelten Auftrags. Ein Anspruch auf das Zustandekommen eines Vertrags besteht nicht. Y STUDIO kann das Programm jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen anpassen oder beenden. Bereits entstandene Provisionsansprüche bleiben bestehen.
30. Abwerbeverbot
Kurz gesagt: Bitte keine Direktanstellung unserer Mitarbeitenden und Partner während und zwölf Monate nach der Zusammenarbeit.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit und für zwölf Monate danach keine Mitarbeitenden, Freelancer oder Produktionspartner von Y STUDIO abzuwerben oder direkt zu beauftragen, ohne dies vorgängig mit Y STUDIO abzustimmen.
Bei einem Verstoss wird eine Konventionalstrafe von CHF 5’000.00 pro Fall fällig. Weitergehender Schadenersatz bleibt vorbehalten.
31. Höhere Gewalt
Kurz gesagt: Bei Ereignissen ausserhalb unserer Kontrolle verschieben sich Termine, ohne dass daraus Ansprüche entstehen.
Ereignisse ausserhalb des Einflussbereichs einer Partei befreien für deren Dauer von der Leistungspflicht. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Epidemien, behördliche Anordnungen, Streiks, längere Ausfälle von Strom-, Netz- oder Plattforminfrastruktur, Cyberangriffe sowie Krankheit oder Unfall bei Einzelunternehmen.
Die vereinbarten Termine verschieben sich entsprechend. Schadenersatzansprüche entstehen daraus nicht.
32. Änderungen dieser AGB
Kurz gesagt: Für Ihr Projekt gilt die Fassung, die bei Auftragserteilung in Kraft war.
Y STUDIO kann diese AGB jederzeit anpassen. Massgebend für einen Auftrag ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung.
Bei laufenden Leistungen werden Änderungen 30 Tage vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen. Bei Widerspruch kann die Vereinbarung auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens gekündigt werden.
33. Schlussbestimmungen
Kurz gesagt: Schweizer Recht, Gerichtsstand Zürich. Bei Unklarheiten sprechen wir zuerst miteinander.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. E-Mail genügt.
Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der anderen Partei.
Bei Meinungsverschiedenheiten suchen die Parteien zunächst eine einvernehmliche Lösung im direkten Gespräch.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich, Schweiz.
Fragen zu diesen Bedingungen?
Wenn eine Regelung für Ihr Vorhaben nicht passt, lässt sie sich im Angebot individuell anpassen. Schreiben Sie kurz, worum es geht.
hello@ystudio.ch